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Hörstein - Mariä Himmelfahrt  > Verwaltung

Die Kirchenverwaltung

Aufgaben der Kirchenverwaltung:

Die Kirchenverwaltung hat sich insbesondere um die finanziellen Angelegenheiten in der Pfarrei Hörstein zu kümmern, um die Erhaltung der Gebäude und Besitztümer und um ordentliche Verwaltung und Verteilung der Gelder. Ihr obliegt es, für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten zu sorgen. Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in dem jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der Kirchenverwaltung beschlossen und seitens der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteureraufkommen bezuschußt, soweit pfarreiliche Eigenmittel nicht ausreichen.

Der Pfarrer führt kraft seines Amtes den Vorsitz, er wird vertreten und unterstützt vom Kirchenpfleger, der demokratisch gewählt ist. Beschlüsse werden mehrheitlich gefasst. Der Kirchenverwaltung gehören außerdem fünf weitere Mitglieder an, die für sechs Jahre gewählt werden. Jedes Mitglied und auch der Pfarrer hat eine Stimme. Damit ist die Möglichkeit gegeben, die finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten in großer Eigenverantwortung durch die Gemeinde zu regeln.

 

Die Kirchenverwaltung setzt sich aus folgenden Kirchenverwaltungsmitgliedern zusammen

 

 

Vorsitzender: 

Pfarrer Jan Kölbel

Kirchenpfleger:

Walfried Schmitt

Am Kraßberg 8, Tel. 970970

 

Weitere Kirchenverwaltungsmitglieder:

 

Hans Hartmann

Alfred Kraus 

Günther Trapp

Burkhard Schlett

Harald Weis 

Siegbert Wieland